Deutsche Version » Administration

Die für den Ablauf des Masterstudiums gemäß Gesetz 4485/2017 zuständigen Organe sind: 1) Die Vollversammlung des Fachbereichs. 2) Das Koordinierungskomitee des Masterstudiums: Es besteht aus fünf (5) Fakultätsmitgliedern der Abteilung, die für die Durchführung des Programms verantwortlich sind und von der Versammlung für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt werden. Die Mitglieder des Koordinierungskomitees haben keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung oder Entschädigung für ihre Teilnahme am Ausschuss. Vorsitzender des Koordinierungskomitees ist der Leiter bzw. der Leiterin des Masterstudiums, der unter den Abteilungsmitgliedern von der Vollversammlung des Fachbereichs ernannt wird. Die Amtszeit des Leiters bzw. der Leiterin des Masterstudiums kann einmal verlängert werden.

Das Koordinierungskomitee ist für die Organisation und die Durchführung des Programms verantwortlich: 1) Es macht Vorschläge hinsichtlich der Verteilung der Fächer unter den Lehrenden des Masterstudiums und der Fächerauswahl und -verteilung der Fächer pro Semester. 2) Es ernennt den Betreuer und die Mitglieder des dreiköpfigen Prüfungsausschusses, die von der Vollversammlung des Fachbereichs bestimmt werden und für die Bewertung von Diplomarbeiten zuständig sind. 3) Es entscheidet über Anfragen von Studierenden wie Anträge auf Aussetzung des Studiums, Studienverlängerung, Anerkennung von Kursen aus früheren Masterstudiengängen, Ersetzung von Kursen dieses Programms durch Kurse anderer Masterstudiengänge usw. und macht der Vollversammlung des Fachbereichs entsprechende Vorschläge. 4) Es geht Fragen zum Aufbau und Verlauf des Masterstudiums nach und berät die Vollversammlung des Fachbereichs darüber